Kompetenzen
Wir sind Ihre Fachkanzlei für Kreditversicherung, Forderungsmanagement, Energiehandel, Insolvenzanfechtung und internationales Wirtschaftsrecht!
Mit über 10 Jahren Expertise im Bereich des nationalen und internationalen Warenkreditversicherungsrechts beraten unsere Spezialisten für kreditversichertes Forderungsmanagement Sie in allen Rechtsfragen rund um das Warenkreditversicherungsrecht.
An unseren Standorten in Potsdam und Stettin bieten wir Ihnen darüber hinaus eine komplexe Beratung in folgenden Gebieten:
Warenkreditversicherung
Der Ausfall einer Forderung kann schmerzlich sein, aber die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls schmerzen noch mehr…
Warenkreditversicherung
Der Ausfall einer Forderung kann schmerzlich sein, aber die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls schmerzen noch mehr. Wir bieten Ihnen eine umfassende Koordination Ihrer Kreditversicherungspolicen. Gerne unterstützen wir Sie bereits bei der Auswahl der Versicherungspolice oder prüfen, welche Obliegenheiten sich für Sie aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben. Im Entschädigungsfall prüfen wir gerne für Sie, wie hoch Ihr Entschädigungsanspruch ist und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits Ihre Vertretung.
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Christoph Napiorkowski
Rechtsanwalt & Partner
- c.napiorkowski@nms-legal.de
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Ariane Sengbusch
Rechtsanwältin
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Forderungsmanagement
Mit unseren Spezialisierungen im Wirtschaftsrecht, Baurecht und Transportrecht vereinen wir die erforderlichen Fachkenntnisse des deutschen und…
Forderungsmanagement
Mit unseren Spezialisierungen im Wirtschaftsrecht, Baurecht und Transportrecht vereinen wir die erforderlichen Fachkenntnisse des deutschen und internationales Kaufrechtes und verstehen es, Ihre Forderungen im gewerblichen Warenverkehr sowohl national als auch international schnell und effizient zu sichern. Ihr Vorteil: Sie konzentrieren sich auf das Kerngeschäft und wir übernehmen den Umgang mit den Schuldnern, vom Forderungsmanagement bis zur Vollstreckung.
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Christoph Napiorkowski
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Florian Margaretha, LL.M.
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht & Partner
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Insolvenzanfechtung
Unternehmen jeder Branche sehen sich dieser Tage immer häufiger einer Insolvenzanfechtung ausgesetzt. Bei der Insolvenzanfechtung…
Insolvenzanfechtung
Unternehmen jeder Branche sehen sich dieser Tage immer häufiger einer Insolvenzanfechtung ausgesetzt. Bei der Insolvenzanfechtung beansprucht der Insolvenzverwalter gegenüber den Gläubigern Rückzahlung von Geld, dass der pleite gegangene Geschäftspartner noch vor Eintritt der Insolvenz an einen oder mehrere Gläubiger im Regelfall für eine konkrete Gegenleistung bezahlt hat. Hintergrund einer solchen Insolvenzanfechtung ist, dass nach dem Willen des Gesetzgebers nicht ein einzelner Gläubiger zu Lasten der anderen Gläubiger der Insolvenzmasse besser gestellt sein soll.
Für den Unternehmer als Gläubiger kann es dabei knüppeldick kommen. Aufgrund umstrittener Aufweichungen der insolvenzrechtlichen Vorschriften durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren, ist eine Anfechtung im Zeitraum von bis zu vier Jahren vor Insolvenzantragstellung für den Verwalter nunmehr unter erheblichen Beweiserleichterungen möglich. Auch in unserer täglichen Beratungspraxis erkennen wir den fatalen Trend, dass die Vorsatzanfechtung, bei der Zahlungen der letzten vier Jahre vor Beantragung der Insolvenz rückwirkend gegenüber dem Gläubiger anfechtbar sind, bei den Insolvenzverwaltern immer mehr an Popularität gewinnt. Zwar verlangt das Gesetz in diesen Fällen, dass die Zahlungen vom Schuldner mit dem Vorsatz vorgenommen wurden, andere Gläubiger zu benachteiligen und der Zahlungsempfänger diesen Vorsatz kannte. Die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Unternehmers wird jedoch bereits dann vermutet, wenn der Zahlungsempfänger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kannte. Dies kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits dann der Fall sein, wenn zur Realisierung der Forderung eine Ratenvereinbarung getroffen wurde oder Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eingeleitet wurden.
Jedoch bedeutet dies in keiner Weise, dass Sie dem Rückzahlungsbegehren des Insolvenzverwalters widerspruchslos Folge leisten sollten, da die Forderung des Verwalters allzu oft „auf tönernen Füßen“ steht. Die Gründe, die dazu führen, dass die Forderung des Verwalters berechtigt oder unberechtigt ist, hängen oftmals an diffizilen juristischen Details. Sollte sich Ihre Unternehmung daher einer Insolvenzanfechtung ausgesetzt sehen, lassen Sie sich in jedem Falle von uns anwaltlich beraten. Mit unserer ausgewiesenen Expertise sind wir für Sie bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen des Verwalters gerichtlich und außergerichtlich tätig.
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Florian Margaretha, LL.M.
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht & Partner
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Maria Kryń
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Internationales Wirtschaftsrecht
Zwischen den Staaten zu vermitteln, heißt für Ordnung und Gerechtigkeit zu sorgen. Durch stets wachsende Wirtschaftsräume…
Internationales Wirtschaftsrecht
Zwischen den Staaten zu vermitteln, heißt für Ordnung und Gerechtigkeit zu sorgen. Durch stets wachsende Wirtschaftsräume wird die Sicherung Ihrer kreditversicherten Forderung erschwert. Wir sorgen für die richtigen Rahmenbedingungen, um vor Ort handeln zu können ohne Ihre Forderung mit Ihnen unbekannten Rechtsnormen im internationalen Raum vor unbekannten Gerichten geltend zu machen.
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Christoph Napiorkowski
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Energiehandel
Als Spezialisten im Energiehandel sichern wir Ihre rechtlichen Risiken als Energiedienstleister, Energiehändler…
Energiehandel
Als Spezialisten im Energiehandel sichern wir Ihre rechtlichen Risiken als Energiedienstleister, Energiehändler, Energieversorger, Stadtwerk, Netzbetreiber etc. ab. Zu unseren Leistungen in diesem Bereich zählen u.a.
– Das energiesteuerkonforme Forderungsmanagement (in Einklang mit den hohen Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhof)
– Handling Ihrer Kreditversicherungspolice inklusive Erfüllung aller versicherungsrechtlichen Obliegenheiten
– Schutz im Falle einer gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme (EEG-Umlage) durch den Übertragungsnetzbetreiber (§ 426 BGB) bei Insolvenz Ihrer Unterbilanzkreise und Durchsetzung von Regressansprüchen
– Beratung und Vertretung im Mineralölrecht
– Betreuung bei Tankkarten- und Tankbefüllungsschäden
– Abwehr von Inanspruchnahmen aus Insolvenzanfechtungen durch den Insolvenzverwalter im Energiehandel
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Grenzüberschreitende Investitionen
Wir verstehen uns als Dienstleister, der dem Mandanten mit umfassender rechtlicher Beratung bei der Realisierung…
Begleitung von grenzüberschreitenden Investitionen in Deutschland und in Polen
Wir verstehen uns als Dienstleister, der dem Mandanten mit umfassender rechtlicher Beratung bei der Realisierung seines Investitionsvorhabens im jeweiligen Nachbarland zur Seite steht, von der Idee über die Verwirklichung, bis hin zur Festigung und Realisierung der gesetzten Ziele. Wir begleiten und beraten unsere Mandanten in beiden Ländern bei Investitionen in Unternehmen, Baugrundstücke, landwirtschaftliche Immobilien sowie im Bereich der erneuerbaren Energien. Unser großer Vorteil ist, dass wir den Investitionsprozess im Team sowohl von der rechtlichen als auch von der steuerlichen Seite in der jeweiligen Muttersprache des Mandanten betreuen.
Besonders stolz sind wir auf die juristische Begleitung bei der Entstehung von Prestigeobjekten, wie bspw. der polnischen Staatsvertretung.
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Florian Margaretha, LL.M.
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Outsourcing
Denken Sie darüber nach, einige Aufgaben, Prozesse oder Strukturen des eigenen Unternehmens an externe Unternehmen auszulagern?…
Outsourcing
Denken Sie darüber nach, einige Aufgaben, Prozesse oder Strukturen des eigenen Unternehmens an externe Unternehmen auszulagern?
Mit Hilfe unserer Spezialisten kann Ihr Outsourcing-Prozess optimal gestaltet werden, sodass Sie sich am Ende des Tages komplett auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und zuverlässige Partner mit bestem Know-how gewinnen können. Unsere absolute Schlüsselkompetenz sind die Outsourcing-Prozesse in das Nachbarland Polen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung, die es unseren Mandanten ermöglicht hat, Produktionslinien, Lagerungsprozesse und Softwareentwicklungsprojekte erfolgreich an externe Unternehmen in Polen auszulagern!
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Piotr Szeja, LL.M.
Rechtsanwalt nach deutschem und polnischem Recht & Partner
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- (+48) 91 433 29 84
Prozessführung und Rechtsberatung
Der Bereich der Prozessführung unterliegt im nationalen und internationalen Rechtsverkehr einem stetig wachsenden Bedürfnis der Wirtschaftlichkeit…
Prozessführung und Rechtsberatung
Der Bereich der Prozessführung unterliegt im nationalen und internationalen Rechtsverkehr einem stetig wachsenden Bedürfnis der Wirtschaftlichkeit. Durch die Flut an Prozessen mangelt es zunehmend an der Entwicklung von Strategien und verlässlichen Verhandlungspartnern. Wir wissen, Prozesse werden nicht erst im Gerichtstermin gewonnen. Mit einem zielsicheren Prozessmanagement können wir Ihre Forderung sichern, ohne Ihre wirtschaftlichen Kapazitäten zu erschöpfen.
Ihre einzelne Forderung haben wir gesichert, aber zur Steigerung Ihrer eigenen Liquidität betrachten wir Ihr Unternehmen im Gesamten. Durch unsere optimale Kundenbetreuung schützen wir zukünftige Forderungen bereits in der Entstehung. Mit Spezialwissen und der erforderlichen Qualität prüfen wir Ihre vertraglichen Grundlagen und steigern die Sicherheit gegen Forderungsausfälle
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Christoph Napiorkowski
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